Die Vergütung der Leistungen der Steuerberater für ihre selbständig ausgeübte Tätigkeit bemisst sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Grundlage für die Abrechnung sind die den jeweiligen Tätigkeiten zugrundezulegenden Gegenstandswerte. So sind z.B. Buchführungsarbeiten grundsätzlich nach dem erzielten Jahresumsatz abzurechnen.
Die StBGebV sieht zudem unterschiedliche Gebührensätze vor, deren Höhe sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem tatsächlich erbrachten Aufwand richtet. Im Einzelfall können eine Vergütungsvereinbarung oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden, um die entstehenden Kosten vorhersehbar zu machen.
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